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Hausordnung


Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schulalltags und benennt Normen zur Durchsetzung von Pünktlichkeit, Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit. Sie gilt für alle Schüler, Lehrer, technischen Kräfte, Hausmeister  und Besucher unseres Gymnasiums.

Das gesamte Verhalten im Schulalltag ist gekennzeichnet von Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und gegenseitige Achtung. Verständnis und Hilfsbereitschaft prägen das Miteinander.

 Das Elsterschloss-Gymnasium ist eine Stätte des Unterrichts und der Erziehung. Alle pädagogischen und rechtlichen Entscheidungen in der Schule müssen sich an der Aufgabe der Schule orientieren und vor ihr rechtfertigen.

Jeder Schüler erkennt mit dem Eintritt in das Elsterschloss-Gymnasium diese Aufgabe an. Das bedeutet zugleich, dass er den rechtlich gesicherten Anspruch jedes einzelnen Mitschülers auf Unterricht respektieren und jede vermeidbare Störung des Unterrichts unterlassen muss.

 

1. Gesetzliche Grundlagen

 Für die Hausordnung bilden folgende Gesetze und Verordnungen eine entsprechende Grundlage:

-          Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vom 02.08.2002, letzte Änderung vom 14.04.2008

-          Jugendschutzgesetz

-          Straßenverkehrsordnung

-          VV-Schulbetrieb vom 29.06.2010

-          VV-Schulfahrten vom 31.07.1999, letzte Änderung vom 01.07.2004

-          RS 12/99 Waffenverbot in der Schule

-          RS 3/01 Ordnungsrechtliche Grundsätze zum schulischen Konzept gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit

-          Betäubungsmittelgesetz

-          RS 17/05 Rauchverbot an Schulen

-          Der Hausordnung nachgeordnet sind alle Belehrungen der Fachräume, Turnhallen und Internetbenutzung.

 

2. Regelungen für den täglichen Unterrichtsablauf

2.1  Zum Schulbeginn erscheinen alle Schüler spätestens fünf Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde in der Schule, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

Mit dem Vorklingeln erfolgt der Einlass ins Schulgebäude. Abweichend davon entscheidet der Aufsicht führende Lehrer bei schlechter Witterung so verantwortungsbewusst, dass die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler geschützt wird.

Fahrschüler, die aufgrund des Busfahrplanes das Schulgebäude wesentlich früher erreichen, dürfen sich bei schlechter bzw. sehr kalter Witterung im Foyer des Zwischenbaus (Erdgeschoss) bis zum Vorklingeln aufhalten.

2.2  Für das Elsterschloss-Gymnasium gilt folgende Unterrichts- und Pausenregelung:

1. Stunde                   07:45 Uhr – 08:30 Uhr

2. Stunde                   08:35 Uhr – 09:20 Uhr        

                                                                            1. große Pause: 09:20 Uhr – 09:40 Uhr

3. Stunde                   09:40 Uhr – 10:25 Uhr

4. Stunde                   10:30 Uhr – 11:15 Uhr

5. Stunde                   11:25 Uhr – 12:10 Uhr

                                                                             2. große Pause: 12:10 Uhr – 12:40 Uhr

                                                                                                                  (Mittagspause)

6. Stunde                   12:40 Uhr – 13:25 Uhr

7. Stunde                   13:35 Uhr – 14:20 Uhr

8. Stunde                   14:30 Uhr – 15:15 Uhr

9. Stunde                   15:20 Uhr – 16:05 Uhr

2.3   In den großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig zur Erholung auf die Schulhöfe (Schulhöfe sind die gepflasterten Flächen vor dem Zwischenbau – Schulhof 1 – und hinter dem Zwischenbau – Schulhof 2 – des Hauptgebäudes sowie die Freiflächen hinter der Treppe des Elterschlosses bzw. vor dem Verwaltungsgebäude und Ganztagsgebäude – Schulhof 3-); der Fachlehrer verlässt den Unterrichtsraum als Letzter und verschließt ihn.

Bei wechselhafter Witterung entscheidet der Aufsicht führende Lehrer eigenverantwortlich, ob die Hofpause verkürzt wird bzw. die Schüler diese Pause generell im vorgesehenen Bereich  des Schulgebäudes verbringen.

2.4   Wird nach großen Pausen ein Gebäude- oder Raumwechsel für Schüler notwendig, verbleiben die Schultaschen bei den Schülern und werden erst mit Beendigung der Hofpause ins neue Gebäude mitgenommen. Beim Betreten des Klassenraumes ist die Kopfbedeckung abzunehmen. Während der kleinen Pausen ist das Aufsuchen der Cafeteria nicht gestattet.

 

2.5   Bei planmäßigen Freistunden ist jeder Schüler für die Sicherung seines Eigentums selbst verantwortlich. Zum Sportunterricht nimmt jeder seine Schultasche mit in den Umkleideraum oder bewahrt sie sicher in seinem persönlichen Schließfach auf. Wertsachen müssen beim Sportlehrer abgegeben werden.

In Frei- oder Ausfallstunden (laut Vertretungsplan) ist Schülern unter 18 Jahren das Verlassen des Schulgeländes nur erlaubt, wenn für das laufende Schuljahr eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beim Klassenleiter oder Tutor vorliegt.

 2.6  Die Schulleitung ist durch den Klassen-/Kurssprecher zu benachrichtigen, wenn der unterrichtende Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist.

 2.7  Alle Schüler beachten regelmäßig die Aushänge für Vertretungspläne (Erdgeschoss – Zwischenbau); die Schüler der gymnasialen Oberstufe beachten außerdem sorgfältig die Klausurpläne und alle Mitteilungen an der Tafel der Oberstufenkoordinatorin.

 2.8  Jeder Lehrer ist dafür verantwortlich, dass nach jeder Unterrichtsstunde der Fachraum in einem ordentlichen Zustand verlassen wird; diesbezüglich werden Ordnungsdienste in den Klassen und Kursen benannt, die als Letztes den Unterrichtsraum verlassen und notfalls aufräumen.

Während des Unterrichts besteht im Allgemeinen Ess- und Kaugummiverbot. Das Trinken ist in einem gesundheitlich erforderlichen Maß erlaubt.

 2.9  Das Betreten der Rasenflächen bei angenehmer Witterung ist nur am Schulhof 2 und nur in den großen Pausen sowie in Freistunden in einem von der Schulleitung bekannt zu gebenden begrenzten Zeitraum gestattet, wenn die Ordnung auf den Rasenflächen eingehalten wird. Ansonsten sind in den Pausen und zum Erreichen anderer Schulgebäude grundsätzlich nur die Gehwege zu benutzen.

2.10  Für Schüler und Lehrkräfte besteht im Unterricht und während der Unterrichtszeit auch auf den Fluren vor den Unterrichtsräumen generelles Handy-Verbot. Fotos mit dem Handy sind zu unterlassen.

 

 3. Regelungen zur Sicherheit im Schulobjekt

 3.1   Auf den Höfen und Schulwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Gleichzeitig ist der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer und Parkplätze nicht gestattet. Das Fahren mit Fahrrädern muss der jeweiligen Situation angepasst werden.

 3.2   Fahrräder sind nur in den Fahrradständern abzustellen. Für die Sicherung der abgestellten Fahrräder ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Für das Abstellen der Autos, Mopeds und Motorräder sind die vorgeschriebenen Parkplätze zu nutzen.

 3.3   Alle aufgetretenen Schäden und mögliche Unfallgefahren sind umgehend beim Hausmeister oder im Schulsekretariat anzuzeigen; die Erreichbarkeit des Hausmeisters ist dabei organisatorisch jederzeit abzusichern.

 3.4   Bei Feueralarm sind die Unterrichts- und Arbeitsräume in allen Schulgebäuden schnell und umsichtig zu verlassen. Nähere Einzelheiten regelt die Brandschutzordnung (Fluchtwege) der Schule, der in jedem Raum ausgehangen ist.

Im Fall einer Amoktat gilt die Durchführung des entsprechenden Informationsblattes.

 3.5   Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten; die Bedrohung oder Gefährdung von Personen wird nicht geduldet; ebenso das Tragen von Symbolen der linken und rechten Szene und von Bekleidungsstücken mit einem Aufdruck ehrverletzenden, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen oder rassistischen Charakters in Wort und/oder Bild; gleichfalls werden rechts- und linksradikale Äußerungen jeglicher Art nicht geduldet.

Bei Verstößen sind unmittelbar disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

3.6   Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung materieller Werte der Schule wird entsprechend des Brandenburgischen Schulgesetzes § 61 und § 64 geahndet.

4. Regelungen zur Einhaltung von Normen des Gesundheits- und Jugendschutzes

4.1   In der Schule und bei allen   s c h u l i s c h e n   Veranstaltungen ist (unabhängig vom Alter der Schüler) Folgendes untersagt

-  Rauchen (laut Jugendschutzgesetz § 10 erst ab 18 Jahre erlaubt, seit dem 01.09.2007)

-  ab 18 Jahre nachweislich mit Personalausweis an der Raucherinsel möglich; an der Raucherinsel dürfen sich nur Schüler ab 18 Jahren aufhalten

-  Trinken von Alkohol (Ausnahmen laut Schulbetrieb)

-  Einnahme von Suchtmitteln/Drogen

Goebel
Schulleiter 

   

Elsterwerda, 26.08.2010       

 (Ausarbeitung der Arbeitsgruppe)

 

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